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Vorwort zu den Anschlagpunkten & unserem Seilsystem

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten in den Bauregellisten aufzustellen und im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bekannt zu machen.

Seit März 2012 gibt es eine überarbeitete Bauregelliste (Bauregelliste B, Teil 2, Pkt. 4.3) , die auch Absturzsicherungen gemäß der DIN EN 795:2012 Klassen A, C und D den Bauprodukten zurechnet, da Sie üblicherweise fest am oder im Gebäude verankert werden oder für den dauerhaften Verbleib bestimmt sind. Seitdem müssen Anschlagpunkte/Absturzsicherungen zusammen mit der jeweiligen Befestigung für unterschiedliche Untergründe geprüft werden. Nach bestandener Prüfung erfolgt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Produktes, dem dann durch zertifizierte Stelle das Ü-Zeichen übertragen wird. Bauprodukte die nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung/Ü-Zeichen verfügen, dürfen nicht fest im oder am Gebäude installiert werden, da sonst ein Mangel eingebaut wird!

Unsere Anschlagpunkte und das Seilsystem haben die vom DIBT bauaufsichtliche Zulassung mit Ü-Zeichen.

Bei sach- und fachkundiger Montage und vorschriftsmäßiger Benutzung bewahrt die Anschlageinrichtung, mit einem geeigneten Auffangsystem, eine Person vor dem Absturz.