Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

der

Profilmaxx GmbH

§ 1 Geltungsbereich

I.

Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (zukünftig „AVB“) der Profilmaxx GmbH gelten nur gegenüber

  • natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die
    bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder
    selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln,
  • juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
    Sondervermögens.

II.

Die AVB umfassen alle Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen der Profilmaxx GmbH im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes.

Allgemein umfassen die Leistungen:

- den Verkauf individuell geformter Bleche verschiedenster Materialien

- den Verkauf von Absturzsicherungen und deren Montage

III.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden von der Profilmaxx GmbH nicht anerkannt, sofern sie diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte der Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, sowie auch bei Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen. Den Verkaufsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers verpflichten die Profilmaxx GmbH auch dann nicht, wenn bereits Vertragsabschlüsse auf Basis der Verkaufsbedingungen des Bestellers erfolgt sind und diesen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widersprochen wurde. Ebenso gelten Vertragserfüllungshandlungen nicht als Zustimmung.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die Profilmaxx GmbH dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§ 3 Auftragsunterlagen

I.

Der Besteller ist verpflichtet, der Profilmaxx GmbH sämtliche auftragsrelevanten Angaben und Unterlagen rechtzeitig mit der Auftragserteilung zu überlassen. Die Gewähr für die Richtigkeit der vorstehend genannten Unterlagen obliegt dem Besteller.

II.

Die Profilmaxx GmbH behält sich alle Eigentums– u. Urheberrechte an die von ihr im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen (wie z.B. Zeichnungen) vor. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Profilmaxx GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§ 4 Preise - Zahlung - Aufrechnung – Zurückbehaltungsrechte

I.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Die Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

II.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungstellung ohne Abzug fällig und zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Die Profilmaxx GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und gesondert zu berechnen.

III.

Sofern keine Festpreisabrede vereinbart wurde, bleibt angemessene Preisänderung wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die drei Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

IV.

Sollen auf Wunsch des Bestellers Teile der vereinbarten Leistung geändert werden, was einen Mehraufwand zur Folge hat, so wird dieser Mehraufwand dem Besteller in Rechnung gestellt werden. Sollen auf Wunsch des Bestellers Teile der vereinbarten Leistung gänzlich entfallen, an deren Erbringung aber schon gearbeitet wurde, so sind die Kosten für die bereits erbrachte Leistung vom Besteller zu tragen.

V.

Zur Aufrechnung ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind oder in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferumfang und Lieferzeit

Die schriftliche Auftragsbestätigung der Profilmaxx GmbH ist maßgebend für den Umfang des Vertragsinhaltes. Vereinbarte Liefertermine setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 321 BGB bleibt vorbehalten.

§ 6 Gefahrübergang

I.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk“ vereinbart. Mit Absendung der Ware an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

II.

Versand bereit gemeldete Ware ist unverzüglich vom Besteller zu übernehmen. Anderenfalls ist die Profilmaxx GmbH berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden und/oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern.

§ 7 Mängel

I.

Die Profilmaxx GmbH leistet dafür Gewähr, alle Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu erbringen.

II.

Sollte trotz aller Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird die Profilmaxx GmbH nach ihrer Wahl die Ware - vorbehaltlich der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungspflicht und fristgerechten Mängelrüge - nachbessern und/oder Ersatzware liefern. Der Profilmaxx GmbH ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

III.

Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an die Profilmaxx GmbH zurückzusenden. Die Profilmaxx GmbH übernimmt die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Sollten der Besteller diesen Verpflichtungen nicht nachkommen und ohne vorherige Zustimmung Änderungen auch durch Dritte an der bereits beanstandeten Ware vornehmen, verliert dieser etwaige Gewährleistungsansprüche.

IV.

Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Auslieferung. Soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 445 b und 634a Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen.  Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

V.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß, wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

§ 8 Haftung

I.

Unbeschadet vorstehender Regelungen haftet die Profilmaxx GmbH, sofern es sich bei einem Schadensfall nicht um Vorsatz und/oder grobes Verschulden oder der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, bei Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt, auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, maximal jedoch in Höhe von 5 % des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises.

II.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Profilmaxx GmbH und auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Profilmaxx GmbH. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

I.

Die Profilmaxx GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug, ist die Profilmaxx GmbH berechtigt, die Ware sofort zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern dieser nicht ausdrücklich erklärt wurde.

II.

Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die Profilmaxx GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

III.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an die Profilmaxx GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Profilmaxx GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Profilmaxx GmbH wird die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt

IV.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für die Profilmaxx GmbH vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Bleibt bei einer Verarbeitung und Vermischung mit Erzeugnissen Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt die Profilmaxx GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten und verbundenen Erzeugnisse.

V.

Der Besteller tritt auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen der Profilmaxx GmbH gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Die Profilmaxx GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

VI.

Die Profilmaxx GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Profilmaxx GmbH. Bei der Wahl der freizugebenden Sicherheit werden die berechtigten Interessen des Bestellers berücksichtigt.

§ 10 Rücktritt

I.

Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

II.

Wird aus einem Grund gekündigt, den die Profilmaxx GmbH nicht zu vertreten hat, erhält diese für die ihr übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen. § 648 BGB gilt entsprechend.

§ 11 Vertraulichkeit

I.

Alle Informationen über die Geschäftstätigkeit des Vertragspartners und mit ihm verbundene Unternehmen werden von der Profilmaxx GmbH vertraulich behandelt und nicht an andere Personen weitergegeben. Dieses gilt nicht für Informationen, die vor der Offenlegung der anderen Partei oder am Markt bereits bekannt waren.

II.

Der Vertragspartner berechtigt die Profilmaxx GmbH im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zur elektronischen Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu internen Zwecken sowie zur Auftragsdatenverarbeitung. Soweit die gesetzliche Verpflichtung besteht, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung. Sollte der Vertragspartner die Berechtigung widerrufen und/oder Löschung seiner Daten verlangen, kann er dieses unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs-/Verwahrungsfristen mit E-Mail an info@profilmaxx.de widerrufen.

§ 12 Sonstiges

I.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen können ganz oder teilweise von der Profilmaxx GmbH nach billigem Ermessen schriftlich abgeändert oder ergänzt werden. Die aktuellen Verkaufsbedingungen können eingesehen werden auf der Website unter “www.profilmaxx.de“.

II.

Falls eine Bestimmung dieser AVB unwirksam oder undurchführbar wird oder ist, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AVB weiterhin wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist von den Partien durch eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich, rechtlich und tatsächlich verwirklicht.

III.

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Kollisionsnormen.

IV.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, Pflichten oder Schadensersatzansprüchen und der Anwendung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der Sitz der Profilmaxx GmbH.

V02/19